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© 2011 Wunbi-
Australian Labradoodles

Breeder of Authentic Australian Labradoodles

Der Kodex

Untenstehende Erklärung ist ein Versprechen die durch jeden Züchter unterschrieben wird der seine Hunde und deren Nachwuchs anerkannt und registrieren haben möchte.

Dieses Versprechen des Kodex steht im engen Zusammenhang mit der Zuchtordnung von Stiftung ALFA-Europe.

 

1) Mit diesem Versprechen erkenne ich an, wenn ich den Kodex verstoße werden zukünftig meine Hunde und Welpen nicht mehr durch ALFA-Europe anerkannt und registriert. Sollte ich gegen den Kodex Verstoßen haben werde ich durch den Alfa-Europe respektvoll und fair behandelt.
ALFA-Europe als auch ich werden diese Angelegenheit nicht in der Öffentlichkeit besprechen.

2) Ich sorge dafür dass die Welpen in der Familie aufgezogen und sozialisiert werden. Mir ist es erlaubt Welpen in Gastfamilien nach den oben genannte Regeln aufziehen zu lassen.

3) Bevor man einen Welpen definitiv kaufen möchte gebe ich potentielle Welpenkäufer die Möglichkeit in einer entsprechenden Umgebung mit den allergiefreundlichen Australian Labradoodle ausführlich zusammen zu sein und auf die Allergie zu testen.

4)Ich darf ihm voraus kein Geld für einen Listenplatz für den Welpenkäufer verlangen. Es sei denn, Züchter und Welpenkäufer haben sein sich in einem Vereinbarung geeinigt dass der Welpenkäufer innerhalb eines Jahres eine Welpen erhält. Das Betrag für den Listenplatz darf maximal 100,-- Euro sein.

5) Ich verpflichte mich alle mir bekannte Informationen, dem Welpenkäufer zugänglich zu machen, was wichtig und notwendig ist, um die Welpen artgerecht zu pflegen und zu erziehen. 

6)  Ich verpflichte mich dass alle meine Zuchthunde und Welpen eine permanente Identifikation mittels eine Mikrochip und eine DNA-Profil bekommen.

7) Um die zweifelsfreie Identifikation des Hundes sicher zu stellen verpflichte ich mich alle Identifikationsnummern in die offiziellen Registrierungsdokumente einzutragen.

8) Jeder Welpenkäufer der bei mir einen Welpen kauft, erhält eine schriftliche Garantie (der Kaufvertrag). Somit garantiere ich die Allergiefreundlichkeit des Australian Labradoodles. Außerdem versichere ich, so weit mir bekannt, dass der Welpen frei von Erbkrankheiten ist.  Sollten denn noch Erbkrankheiten bekannt sein, werde ich dies den Welpenkäufer mitteilen und in Kaufvertrag festhalten.

9) Treten innerhalb 12 Monate nach Erwerb des Welpens dennoch Erbkrankheiten auf, die Tierärztlich behandelt werden müssen, verpflichte ich mich der daraus entstehende Kosten bis maximal der Summe des Kaufpreises zu erstatten oder alternativ einen neuen Welpen an zu bieten. Die Reglung zu Erstattung der Tierärztliche Kosten werden in dem Kaufvertrag festgeschrieben.

10) Treten allergische Reaktionen auf Grund des Hundes auf verpflichte ich mich dies umgehend ALFA-Europe mitzuteilen. Gemeinsam, Züchter und ALFA-Europe verpflichten sich die Allergiefreundlichkeit zu testen.  In jedem Fall wird eine befriedigende Lösung für Züchter und Welpenkäufer gefunden.

11) Im Kaufvertrag ist ausgeschlossen den Hund oder den Welpen via Annonce oder via Internet anzubieten und zu  verkaufen.   Ich biete kostenlos Hilfe bei der Vermittlung eines neuen Zuhauses des Hundes an. In begriffen einer finanziellen Abwicklung.

12) Ich werde nach besten Wissen und Gewissen Informationen die zur Registrierung und Zucht notwendig sind in den Registrierungs-Formulare eintragen. Ich werde keinen Informationen zurückhalten oder verschweigen die für die Gesundheit der Rasse von Bedeutung sind.

13) Alle Informationen betrefft des Stammbaums müssen Wahrheitsgetreu in den dafür vorgesehene Formular eingetragen werden.   Angaben zu diesem Formular sind: der richten Name, die Farbe, die Beschaffenheit des Fells und der Barcode (Mikrochip). 

14) Sollte Zweifel an der Abstammung einer meiner Welpen aufkommen verpflichte ich mich bei der Erstellung einer Abstammungsuntersuchung mit zu wirken.

15 Ich werde züchten nach der Zuchtordnung ALFA-Europe wobei die Gesundheit der Rasse Australian Labradoodles das wichtigste Ziel ist.  Wichtiger Kriterien wie das Aussehen und die Anerkennung durch den FCI sind: die Gesundheit, Allergiefreundlichkeit, intuitiver Charakter und Temperament.

16) Sollte gesundheitliche Gründe beim Welpen eine Zucht nach der Zuchtordnung verbieten werde ich den Welpen sterilisieren bzw. kastrieren lassen.

17) Sollte ich eine nicht registrierten Deckrüden zu Zucht verwenden wollen, muss ich sicher stellen dass der Rüde und seine Eltern über ein Stammbaum und mindestens ein Barkode verfügen. Ich werde ALFA-Europe ein Kopie von der Abstammung, Barkodes, DNA-Profile und alle Gesundheitsunterlagen besorgen.

18) Ich werde meine Zuchtkollegen fair und mit Respekt behandeln und ihnen alle Informationen die zur verantwortungsvollen Zucht oder Verkauf notwendig sind. Ich werde alle geschäftlichen Vereinbarungen zwischen mir und Zuchtkollegen vorher schriftlich festhalten um Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen.

19) Sollten Meinungsverschiedenheiten zwischen Züchtern und mir oder zwischen ALFA-Europe und mir auftreten, werde ich dies auf anständige und faire Weise lösen. Sollte dies jedoch nicht gelingen, werde ich dies mit der Schlichterkommission von ALFA-Europe besprechen. Ich werde den Spruch der Schlichterkommission akzeptieren. Meinungsverschiedenheiten die vor der Registrierung meiner Hunde existierten werden nicht vor der Schlichterkommission behandelt oder besprochen. 

20) Ich bin damit einverstanden dass der Vorstand von ALFA-Europe oder dessen Vertreter (ein Tierarzt im Heimatland der Züchter) um mich als Züchter zu besuchen und zu überprüfen. Sollte Verstöße in den Zuchtregeln und Kodex festgestellt werden geeignete Maßnahmen durch den Vorstand sowie im folgenden Artikel beschrieben eingeleitet.

21) Ich stimme eine Veröffentlichung der Verstöße durch ALFA-Europe zu. Ich verzichte auf jegliche juristische Intervention. Im Falle eines Verstoßes liegt den Beweislast bei dem Vorstand von ALFA-Europe dies wird dann durch externen Sachverstand aufgeklärt. Sollte der Züchter die Beweise anfechten so kann er den Vorgang vor die Schlichtungskommission bringen.
Im schwebende Verfahren werden keine Äußerungen oder Bewertungen an die Öffentlichkeit weiter gegeben. Entscheidet die Schlichtungskommission zum Nachteil des Züchters so wird nur der Zwingername und der Grund des Verstoßes auf der Website von ALFA-Europe veröffentlicht. Zukünftige Welpen und Zuchthunde werden nicht mehr anerkannt und registriert.

22)  Zwingername und Bezeichnung der Website die bereits registrierte bei ALFA-Europe Hunde hat, dürfen nicht kopiert oder ähnlich lautend verwendet werden. Auf der Website von ALFA-Europe werden alle neuen Züchtern und Websiteadresse veröffentlicht.

23) Die durch Interpretation Auffassung entstandenen Übersetzungen in die Landessprachen können durchaus unterschiedlich sein. Die einzig rechtliche Übersetzung ist die Englische Version.

 

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